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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2008 - 2 Sa 259/07   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2008 - 2 Sa 259/07 (https://dejure.org/2008,7990)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27.02.2008 - 2 Sa 259/07 (https://dejure.org/2008,7990)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 2 Sa 259/07 (https://dejure.org/2008,7990)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angebot des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung in generalisierender Form; Verstoß des Arbeitgebers gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Gewährung freiwilliger Leistungen; Ausscheiden aus dem ...

  • Judicialis

    BGB § 611; ; GG Art. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1
    Abfindungsanspruch bei willkürlicher Regelung des Mitnahmeffektes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2008, 333
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2008 - 2 Sa 259/07
    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf vorenthaltene Leistungen (BAG vom 15. Februar 2005, 9 AZR 116/04, BAG vom 18.09.2007, 9 AZR 788/06 - beide recheriert über JURIS).
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2008 - 2 Sa 259/07
    Dieser Grundsatz hat immer dann Vorrang gegenüber dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren generalisierenden Prinzip festlegt (BAG vom 27.01.1999, 4 AZR 52/98, BAG vom 16.04.1997, 4 AZR 653/95, BAG vom 28.07.1992, 3 AZR 173/92).
  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2008 - 2 Sa 259/07
    Dieser Grundsatz hat immer dann Vorrang gegenüber dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren generalisierenden Prinzip festlegt (BAG vom 27.01.1999, 4 AZR 52/98, BAG vom 16.04.1997, 4 AZR 653/95, BAG vom 28.07.1992, 3 AZR 173/92).
  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 788/06

    Abfindungsbemessung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2008 - 2 Sa 259/07
    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf vorenthaltene Leistungen (BAG vom 15. Februar 2005, 9 AZR 116/04, BAG vom 18.09.2007, 9 AZR 788/06 - beide recheriert über JURIS).
  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 52/98
    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2008 - 2 Sa 259/07
    Dieser Grundsatz hat immer dann Vorrang gegenüber dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren generalisierenden Prinzip festlegt (BAG vom 27.01.1999, 4 AZR 52/98, BAG vom 16.04.1997, 4 AZR 653/95, BAG vom 28.07.1992, 3 AZR 173/92).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 1 Sa 528/05

    Teilzeitarbeit - Lehrkraft - Nichtteilnahme am Lehrerpersonalkonzept

    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (st. Rspr. vgl. BAG 25. April 2001 - 5 AZR 368/99 - BAGE 97, 350; vgl. dazu auch LAG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 27.02.2008 - 2 Sa 259/07 auf juris.de veröffentlicht).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2009 - 5 Sa 180/09

    Einmalzahlung durch Arbeitgeber aufgrund eines vermeintlich wirksamen

    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (st. Rspr. vgl. BAG 25. April 2001 - 5 AZR 368/99 - BAGE 97, 350; vgl. dazu auch LAG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 27. Februar 2008 - 2 Sa 259/07 auf juris.de veröffentlicht).
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